Die Schweiz hat das überarbeitete Bundesgesetz zum Datenschutz (revFADP) eingeführt, um die Daten der Bürger besser zu schützen. Unternehmen in der Schweiz müssen dieses Gesetz ab dem 1. September 2023 einhalten.
Ziel der revFADP ist es, die Persönlichkeitsrechte und die Grundrechte natürlicher Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu schützen. Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist, ist sie bestrebt, die Konvention 108 des Europarats und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Ein angemessenes Maß an Datenschutz ist auch im Hinblick auf die ausstehende Feststellung der Angemessenheit der EU-Kommission wichtig.
Das revFADP gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Privatpersonen und Bundesbehörden. Im Gegensatz zum ersetzten Gesetz sind personenbezogene Daten juristischer Personen nicht mehr durch die revFADP geschützt.
Im revFADP sind aktualisierte Datenschutzgrundsätze festgelegt. Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 revFADP bilden den Hauptteil. Hierzu gehören Prinzipien hinsichtlich Einhaltung von Gesetzen, Treu und Glauben, Transparenz und Richtigkeit sowie die angemessene Verarbeitung für einen bestimmten Zweck und die Speicherbeschränkung.
Google ist bestrebt, die revFADP-Konformität für seine Google Cloud-Dienste wo anwendbar zu erfüllen. Darüber hinaus unterstützt Google seine Kunden bei der Einhaltung des revFADP durch robuste Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, die in seine Dienste und Verträge integriert sind.
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