„Benutzer:MYR67/Artikelwerkstatt Oscar Roloff“ – Versionsunterschied

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[3525.] Dresden, am 7. Februar 1867.
[3525.] Dresden, am 7.Februar 1867.
Der Verein deutscher Verleger zum Schutze gegen unerlaubte Vervielfältigung protestirt gegen die Erklärung der Herren Roloff & Co. in Berlin in Nr. 29 des Börsenblattes und Nr. 16 des Wahlzettels l. J.
Diese Herren versuchen den Beweis, daß selbst Originale gar keinen, Copiien dagegen völligen Schutz, Originale gar keine, Nachdrucke allein Urheberrechte verdienen, [...] Es ist unwahr, daß Reproductionen ohne Urheber-, Vervielfältigungsrecht in Preußen Schutz genießen, ...
... Photograph " des ganzen Bildes ein dankbares Publicum gewinnen, das ihm gestattet, „seine“ Originalaufnahmen zu ... Oscar Roloff & Co. in Berlin nicht im entferntesten zutrauen . " ( als persönliches , frei verfügbares Eigenthum ) ...


Der Verein deutscher Verleger zum Schutze gegen unerlaubte Vervielfältigung protestirt gegen die Erklärung der Herren Roloff & Co. in Berlin in Nr. 29 des Börsenblattes und Nr. des Wahlzettels l. J.
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel Leipzig: bbb, 1867, Nr. 35, 11. Februar 1867, S. 375, Vermischte Anzeigen, https://www.google.de/books/edition/B%C3%B6rsenblatt_f%C3%BCr_den_deutschen_Buchhand/acJEAAAAcAAJ?hl=de&gbpv=1&dq=%22Oscar+Roloff%22+Photograph+Berlin&pg=PA375&printsec=frontcover

Diese Herren versuchen den Beweis, daß selbst Originale gar keinen, dagegen völligen Schutz, Originale gar keine, Nachdrucke allein Urheberrechte verdienen, , , .

Mit Copiren und Retouchiren der Originale Anderer und selbständiger, auch noch so gediegener Retouche kann jedoch, auch im günstigsten Falle, nur ein theilweise — künstlerisches Falsifikat producirt werden, indem man:
2/3 (Auffassung, Composition und Wiedergabe) von dem Originale, — dem Eigenthume Anderer – nimmt und höchstens(!):
1/3 (Ausführung) – was übrigens der Urheber auch zu tun in der Lage ist – dazu gibt.

Der Photograph kann ebenso gut durch seine Auffassung, Composition und Ausführung seines Originalbildes Künstler sein, wie der Zeichner, Maler, Bildhauer und dergl. nach Roloff's Prinzip nur Copisten der Naturoriginale sind, denn, ob mit dem Stich, Farbe, Meißel oder – Maschine gearbeitet wird, bestimmt nicht den Kunstwerth, sondern nur: wie die Auffassung und wie die Wiedergabe des Ganzen geschaffen wurde.

Es ist unwahr, daß Reproductionen ohne Urheber-, Vervielfältigungsrecht in Preußen Schutz genießen, und es wäre Mißbrauch des preuß. Gesetzes, wenn Jemand die Originale Anderer als die „Seinigen“ schützen lassen wollte, weil er, wenn selbst im glänzendsten Lichte betrachtet, nur über 2/3 von dem Eigenthume Anderer zu seinen Gunsten zu verfügen sich erlaubt, ein Act, dessen Absicht wir dem Hause der Herren Oscar Roloff & Co. in Berlin nicht im entferntesten zutrauen.

Außerdem dauert der in Voraussetzung auf die Originalität verliehene Schutz eines Falsificats nur so lange, als keine Einsprache erhoben wird—;
ferner steht jedem Photographen das Recht zu seinem Originale durch Retouche die höhere künstlerische Weihe zu geben, udn sich dadurch sein Original schützen zu lassen ...

Uebrigens wird bei dieser Rechtsfrage der sehr relative Kunstwerth einer Retouche bald allgemein in Wegfall kommen.

Nach den Vorlagen an das künftige norddeutsche Parlament wird nur der „Eigenthumsschutz“ betont.

Es kann dann auch der Retoucheur als „Original-Photograph“ des ganzen Bildes ein dankbares Publicum gewinnen, das ihm gestattet, „seine“ Originalaufnahmen zu publiciren, womit er gegen jeglichen Schein eines Nachdruckers geschützt ist.

Wir erneuern hiermit, unsere verehrten Vereinsmitglieder darauf aufmerksam zu machen, sich ihres Vervielfältigungsrechtes dadurch noch mehr zu wahren, daß
„sie sich einen (etwa gedruckten) Revers unterfertigen lassen, wonach das Vervielfältigungsrecht ihrer selbst aufgenommene Originale und deren Verkauf von der betreffenden Persönlichkeit einzig und allein nur ihnen (als persönliches, frei verfügbares Eigenthum) genehmigt wird... .“

Wir constatiren, daß, nach ihrer eigenen Erklärung, die Herren Roloff & Co. — mit Ausnahme des Pferdes „Sadowa" — sich auf Kosten der Vwervielfältigungsrechtsurheber der Anfertigung und Verbreitung von Falsificaten en masse schuldig gemacht haben, vermeinen jedoch zur Ehre des Hauses annehmen zu müssen, das dasselbe nur bona fide = im „guten Glauben“ gehandelt habe!

Nach solcher Anschauung wäre kein Kaulbach, Schwind, Scborr von Carolsfeld, überhaupt Niemand sicher, daß durch kaufmännisch verwerthete Retouche sein Original vielleicht veredelt (?) in kurzer Zeit als das Original eines Speculanten durch Täuschung der Welt aufgedrängt wird, und würde bald jeder Künstler nur als Copist eines oder mehrerer glücklich gewählter Natur-Originale erscheinen, da, wie schon
erwähnt, das Materila der Ausführung keinen Einfluß auf den Kunstwerth übt, und jeder Künstler componirt und — copirt.

Demungeachtet ist aber sein Werk = Original, jede mechanische Vervielfältigung, wenn auch nur der Umriß = Copie, die nur dem Urheber zusteht.

Wir hätten uns diese Erörterung erspart, da wir Niemandem zumuthen können, daß er die Ansichten genannter Herren theilt, würde die in Rede stehende „Abfertigung“ nicht im Börsenblatte – dem Organ des deutschen Buch- und Kunsthandels – gestanden haben, und Schweigen als Zugeständnis seitens der Original-Eigenthümern von den Nachdruckern und deren Helfershelfern betrachtet werden.

Wenn der rechtmäßige Verleger und dessen Geschäftsfreunde den reellen Verlag waren, kann so wenig von einem Brotneide die Sprache sein, als wenn der Capitalist sich seinen Zinsen sichern will, denn die Ausbeute des reellen Verlags gleicht den Zinsen seines Vermögens, oder der Herstellungsthätigkeit des Onginals, und gestattet keinen Communismus.

Dies in diesem speciellen Falle unser erstes und letztes Wort.
pr. Hanns Hanfstaengl. J. Dreßler.

Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, Nr. 35, 11. Februar 1867, S. 375, https://www.google.de/books/edition/B%C3%B6rsenblatt_f%C3%BCr_den_deutschen_Buchhand/acJEAAAAcAAJ?hl=de&gbpv=1&dq=%22Oscar+Roloff%22+Photograph+Berlin&pg=PA375&printsec=frontcover


=== Roloff seit 1864 Verlagsbuchhändler; nebenbei Fotoatelier in der Leipziger Straße ===
=== Roloff seit 1864 Verlagsbuchhändler; nebenbei Fotoatelier in der Leipziger Straße ===

Version vom 29. Januar 2024, 20:10 Uhr

Oscar Roloff (1840–1911) deutscher (Berliner) Fotograf

Oscar Roloff (geb. 26. Januar 1840 in Berlin; gest. 22 August 1911 ebenda), war ein deutscher Fotograf und Verlagsbuchhändler.


ACHTUNG, vermutlich ist der Hofphotograph identisch mit: Oscar Roloff, (1840-1911), Buchhändler und Verleger, siehe GND https://d-nb.info/gnd/1037555988; Pseudonym: Lichtwer, siehe auch Deutsches Literaturarchiv Marbach, https://www.dla-marbach.de/find/?tx_find_find%5Baction%5D=index&tx_find_find%5Bcontroller%5D=Search&tx_find_find%5Bq%5D%5Bdetail_von_gedrucktes%5D=Roloff%2C%20Oscar%20%281840-1911%29%E2%90%9DVon&tx_find_find%5BqParam%5D=1&cHash=8c1b1ca058e2764517bce37773899e70


Oscar Roloff, Berlin, Taubenstr. 20, Hofphotograph, https://www.abebooks.com/photographs/Fotografie-Oscar-Roloff-Berlin-Taubenstr-Portrait/30946964999/bd

Roloffs Lebensdaten

Lebensdaten nach Kürschners Deutscher Literatur-Kalender laut WikiData:

geb. 26. Januar 1840 in Berlin; gest. 22 August 1911 in Berlin

https://www.wikidata.org/wiki/Q61970523

Roloffs Atelier-Adressen

Ateliername: Roloff, Oskar

Atelier-Nr.: 404

1) Adresse: Jerusalemerstraße 59 von: 1871 bis: 1895

2) Adresse: Leipziger Straße 114 von: 1871 bis: 1871

3) Adresse: Brandenburgstraße 25 von: 1872 bis: 1872

4) Adresse: Oranienstraße 81, 82 von: 1873 bis: 1878

5) Adresse: Taubenstraße 20 von: 1879 bis: 1885

6) Adresse: Unter den Linden 24 von: 1886 bis: 1892

7) Adresse: Charlottenstraße 63 von: 1893 bis: 1893

8) [wie 1)] Adresse: Jerusalemerstraße 59 von: 1897 bis: 1900

Quelle: Datenbank „Berliner Fotografenateliers des 19. Jahrhunderts“, Studiengang Museumskunde an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW), https://www.berliner-fotografenateliers.de/index2.html

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Fotoatelier Oscar Roloff in

  • Taubenstraße 20 (1879-1885)
  • Unter den Linden 24 (1886-1892) – „Berlin W. Taubenstrasse 20, vom 1. October 1885 ab Unter den Linden 24, zwischen Hofconditor Kranzler und der Passage“[1] – Oscar Roloff, Berliner Fotograf, ubernahm das Fotoatelier Unter den Linden 24 von Carl Suck[2]
  • Jerusalemer Straße 59 / Ecke Kochstraße (nach 1892?)
  • Oranienstraße 81-84 bzw. 81/82, siehe: https://recherche.smb.museum/detail/1817097/hans-meyer

Quellen:

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Jerusalemer Straße 59:

Geschäfts- und Personalmitteilungen

Geschäftsverlegung. Wegen Enteignung ist das Atelier des Hofphotographen Albert Meyer (Inhaberin Frau Gertrud Schulz, Berlin), das sich seit 26 Jahren im Hause Alexanderstraße 45 (Alexanderplatz) befindet, nach der Jerusalemer Straße 59 verlegt worden und wird dort zusammen mit dem seit 1902 unter der Firma Oscar Roloff bestehenden Zweiggeschäft weiterbetrieben. — In Neu-Tempelhof, Berliner Straße 22, Ecke Paradestraße (Station Flughafen), ist ein weiteres Zweiggeschäft, verbunden mit einer Verkaufsabteilung für Amateurbedarf, eröffnet worden. D.

Photographische Chronik, 34. Jahrgang, Halle (Saale), 11. Oktober 1927, Nr. 41, S. 420, https://archive.org/details/nachrichtenblattfurdasphotographenhandwerk_v_34_1927/page/n651/mode/2up?q=%22Oscar+Roloff%22

»Nach seinem Erfolg mit den Mappenwerken mit Bildern von Sportlern der „ersten Olympischen Spiele der Neuzeit“ verkaufte 1901 Albert Meyer seine Ateliers in Berlin und siedelte nach Hannover über.«

1866: Dumping-Preise trotz Buchpreisbindung

Miscellen. Es kommt immer besser! — Die meisten Herren Collegen dürfte es interessiren zu erfahren, wie weit die vielbesprochene und vielbeklagte Schleuderei in Berlin augenblicklich gediehen ist. Daß zur Weihnachtszeit eine Handlung die andere durch Anzeigen und Preisermäßigungen zu überbieten sucht, liegt in der Natur der Sache und hat seinen Grund in der hier herrschenden bedeutenden Concurrenz. Alles bisher Geleistete wird jedoch jetzt von einem Hrn. Oscar Roloff hier übertroffen, von dessen Bestehen in den Büchern der Herren Verleger schwerlich eine Spur zu entdecken sein dürfte. Nicht genug, daß diese „Stütze" des Buchhandels zu dem bekannten vorzüglichen Katalog des Hrn. Volckmar einen Umschlag drucken läßt, auf welchem dem Publicum mit fetter Schrift gemeldet wird, daß die Preise dieses Kataloges die „Ladenpreise" seien — (hierunter versteht Hr. Roloff vermuthlich Preise, welche nur für anständige Firmen bindend sind, und solche Kindereien hat er längst überwunden) — von welchen er einen „sehr hohen Rabatt, meist 6 Sgr. vom Thlr." (also 20%) bewillige, — nicht genug hieran, er läßt an die Straßenecken seines Stadtviertels Placate heften, auf welchen er in weithinleuchtenden Buchstaben dieselben „Bezugsbedingungen" verkündet und beweist, wieviel das Publicum durch den Einkauf bei ihm erspare. Von Händlern mit alten und neuen Kleidern ist man dies Verfahren gewohnt; — der Ruhm, dem Buchhandel dieses Feld eröffnet zu haben, gebührt Hrn. Roloff, auf welchen wir die Herren Verleger besonders aufmerksam machen. Ein Berliner.

Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, Nr. 4, 10. Januar 1866; S. 67, Nichtamtlicher Theil, Miscellen, https://www.boersenblatt-digital.de/pageview/25870/3?tx_dlf%5Bhighlight_word%5D=%22Oscar%20Roloff%22&cHash=286e5dcc7b7b1dfdaacbf3c26b4335f2

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Miscellen.

Entgegnung. — Hundert Thaler Belohnung Demjenigen, der mir nachweisen kann, daß ich ein Placat an die Straßenecken Berlins habe anschlagen lassen, sogar Demjenigen, der mir Nachweisen kann, daß ich ein Placat, auf welchem mit fetten weithinleuchtenden Buchstaben Bezugsbedingungen dem Publicum gemeldet werden, überhaupt bisher habe drucken lassen. Die öffentliche Anklage in Nr. 4 des Börsenblattes will „ein Berliner" geschrieben haben, was aber kaum anzunehmen ist, da er, wenn er mit den Localverhältnissen Berlins vertraut wäre, wissen müßte, daß derartiges Anschläge an die Straßenecken Berlins jetzt nicht mehr von der Polizei geduldet werden. Wäre es aber ein Berliner, nun so muß ihn der Brotneid wohl so geblendet haben, daß er derartige Unmöglichkeiten gar nicht bedachte, und was das „Es kommt immer besser" betrifft, so muß ich bemerken, daß ich keinen höheren Rabatt gebe als die meisten Buchhandlungen hier, wie z. B. die löbl. Weber'sche, Gsellius'sche, Mittler'sche, Calvary'sche, Spaeth'sche, Steinthal'sche, Plahn'sche Buchhandlung u. s. w. Sie geben leider von Ordinärartikeln 20% Rabatt, und da der größte Theil meiner Kundschaft aus Studenten besteht, die da wissen, daß obige Buchhandlungen einen so hohen Rabatt geben, so war ich mir selbst gegenüber verpflichtet, einen gleichen Rabatt meinen Kunden bei baarer Zahlung zu bewilligen. Es ist das bisher Geleistete also durchaus nicht übertroffen worden. — Jedenfalls aber bin ich beleidigt worden, der Verfasser des Artikels nennt meine Firma im Gegensatz zu anständig „unanständig“, er hat fernerhin gelogen und zwar den gesammten Buchhandel belogen, und es ist unverantwortlich von dem verantwortlichen Redakteur des Börsenblattes, daß er jeder Person glaubt, und nicht einmal vorher Erkundigungen einzieht, ob das, was ihm zugeht, auf Wahrheit beruht.*) Ich werde nicht unterlassen, den betreffenden „Berliner“ wegen Beeinträchtigung des Broterwerbs vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen, und hat mein Rechtsanwalt die nöthigen Aufträge deshalb. Es ist endlich Zeit, daß dem Buchhandel über derartige Schwindelartikel die Augen geöffnet werden. Oscar Roloff.

Fn.: *) Die Redaktion hat ihren Gewährsmann!

Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, Nr. 9, 22. Januar 1866, S. 172, https://www.boersenblatt-digital.de/pageview/25875/8?tx_dlf%5Bhighlight_word%5D=%22Oscar%20Roloff%22&cHash=a98585c648604d5fd3dacc30ae219042

Axel Jens From-Løvstrøm (1872-1944) hat bei Roloff gelernt

Der dänische Fotograf Axel Jens From-Løvstrøm (1872-1944) aus Aalborg wurde zunächst in Elsinore bei Peter Christensen, dann in Berlin bei Hofphotograph Oscar Roloff ausgebildet

Name: From-Løvstrøm, Axel Jens Anschrift: Algade 7 Jahr: 1898-1933 Beschreibung: Geboren in Næstved. Ausbildung in Elsinore bei Peter Christensen, dann in Berlin bei Hofphotograph Oscar Roloff. Übernimmt 1898 das ursprüngliche Atelier von Tønnies in der Algade 7. Verheiratet mit der Fotografin Anna Jensine Margrethe Hansen. Vater von Vilhelm From-Løvstrøm. Lebte: 1872-1944 Quellen: AB1967

Aalborg leksikon, Fotografer, http://aalborgleksikon.dk/Fotografer.htm

Museum digital: Roloffs Atelier-Standorte und Auszeichnungen

Museum-digital Berlin, Fotoatelier Oscar Roloff. Fotoatelier in - Berlin, Tauben-Strasse 20 (1879 - 1885) - Berlin, Unter den Linden 24 (1886 - 1892) vom 1. October 1885 ab - Berlin, Jerusalemer Straße 59 / Ecke Kochstraße (nach 1892?) - Oranienstraße 81-84

Über Oscar Roloff heißt es auf Rückseite einer CdV (Fotosammlung SRE, Inv. Nr. 282): "Oscar Roloff // Hof-Photograph // Sr. königl. Hoheit des Grossherzogs v. Mecklenburg-Schwerin u. Sr. Durchlaucht d. Fürsten v. Schwarzburg-Rudolstadt // Inhaber der Königl. Serbischen Goldenen Hof-Med. // M. d. Krone 1 St. am Bande // und der Goldenen Medaille für Kunst u. Wissenschaft am Bande // 1877"

https://berlin.museum-digital.de/people/25536

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Museum-digital Deutschland,

Angaben zum Fotoatelier von der Vorderseite: "O. Roloff, Hofphotograph // Berlin" und von der Rückseite: "Oscar Roloff Hof-Photograph // Inhaber d. np. goldenen Medaille für Kunst u. Wissenschaft am Bande // Berlin W. Taubenstrasse 20 // vom 1. October 1885 ab // 24 Unter den Linden 24 // zwischen Hofconditor Kranzler und der Passage" Auf der Rückseite findet sich die Abbildung einer Medaille am Band mit der darauf aufgedruckten Jahreszahl "1877" - diese Jahreszahl dürfte sich auf die Medaille beziehen.

https://nat.museum-digital.de/object/631717?navlang=de

Litzbarski, Flickr.com

Bemerkungen: Oscar Roloff hatte von 1879 bis 1885 ein Atelier auf der Jerusalemer-Straße 59 und der Tauben-Straße 20. Von 1886 bis 1892 unterhielt er ein Atelier Unter den Linden 24.

Er war Hof-Photograph Seiner Königlichen Hoheit des Grossherzogs von Mecklenburg-Schwerin und Seiner Durchlaucht des Fürsten von Schwarzburg-Rudolfstadt.

Auszeichnungen:

Kaiserl. türk. Medschidieh-Orden

Inhaber der Königl. Serbischen Hof-Med. M. D. Krone 1. Kl. am Band

und der Goldenen Medaille für Kunst u. Wissenschaft am Bande

Ireck Andreas Litzbarski, Flickr.com, https://www.flickr.com/photos/94791180@N06/14504331967. Fotorevers auf Flickr unter: https://www.flickr.com/photos/66541867@N00/12522591604/

Anonncen im Kladderadatsch 1871, 1873

In dem Verlage des Hofphotographen Oscar Roloff in Berlin, Brandenburgstraße Nr. 35, erschienen: Gallerie schöner Tänzerinnen (Original- Aufnahmen). 20 Visites. Gallerie lebender Schönheiten (Große Damenköpfe). 20 Visites. Gallerie berühmter Schönheiten Frankreichs. 20 Visites. Der Preis dieser schönen Photograph. ist nur à 1 1/2 Sgr. Exped. gesch. n. Einsdg. d. Betr. sof. u. zw. b. Abn. ganz. Gall. frco.

Kladderadatsch Berlin 1871, Nr. 51, XXIV. Jahrgang, 5. November 1871, Seite 8, https://www.google.de/books/edition/Kladderadatsch_Berlin/QsK2eDnmo5kC?hl=de&gbpv=1&dq=%22Oscar+Roloff%22&pg=RA21-PA8&printsec=frontcover

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Galerie von 200 der schönsten Damen Berlins. Original-Aufnahmen in Photographie, 20 Viesgen [?] à 8 Blatt, Preis 1 Thlr. pro Vsg. Bei Einsendung d. Betr. Sendg. franco. Oscar Roloff, Hof-Photograph, Berlin, Oranienstraße 81 u. 82.

Kladderadatsch Berlin 1873, XXVI. Jahrgang, Nr. 25, 1. Juni 1873, S. ?, https://www.google.de/books/edition/Kladderadatsch/dcULAAAAYAAJ?hl=de&gbpv=1&dq=%22Oscar+Roloff%22&pg=RA14-PA25&printsec=frontcover

Urheberrechtsschutz (Streit)

Abfertigung der Firma Kuntzmann & Co. in Berlin.

Wiederum regt sich der Brotneid und zwar bei obiger Firma Kuntzmann & Co., der zugleich den Zweck haben soll, mich in den Augen meiner Herren Collegen zu erniedrigen.

Genannte Firma erfrecht sich, vor dem Ankauf der von mir annoncierten Photographien, zu deren Verkauf ich nach dem preußischen Gesetz berechtigt bin, zu warnen. Meine Herren Collegen, welche die von mir angezeigten und jetzt angegriffenen Karten bezogen haben, wissen am besten, daß die Karten verkäuflich waren, wie dies die zahlreichen Nachbestellungen beweisen, und eine derartige Warnung wird ihnen lächerlich erscheinen.

Obwohl nun die Herren Kuntzmann & Co., von deren Moral ich bis jetzt noch nicht sprechen will, obwohl ich von ihnen interessante Geschichtchen zu erzählen vermöchte, sich nicht entblöden, mich eines moralischen Diebstahls zu bezichtigen, so wird dies mich um so weniger berühren, da sich die Herren in einem gewaltigen Irrthum befinden, denn ad 1) ist das von mir offerirte Bild des Kronprinzen von Preußen das schönste und ähnlichste Bild der bis jetzt von seiner Königl. Hoheit existirenden Bilder, ad 2) ist das Bild des König's Wilhelm I. auf seinem Schlachtrosse Sadowa keine Copie, sondern Original, und jedenfalls gleichfalls das beste bis jetzt existirende Bild Sr. Majestät. Das Pferd habe ich von einem der ersten Thiermaler Berlins nach der Natur für theures Geld zeichnen lassen.

Was nun die Reproduction der Kronprinzlichen Familie betrifft, so wird den Herren Kuntzmann & Co. die löbl. Photographische Gesellschaft hierselbst sagen können, ob deratige Reproductionen, die den Originalen vollständig ähnlich sehen, sogar dieselben oft übertreffen, ohne bedeutende Kosten und ohne Mühe herzustellen sind. Was dadurch erhellt wird, daß gerade die Reproductionen, als Kunsterke betrachtet, durch die vorzüglichen preußischen Gesetze Schutz genießen, obwohl die Originale, da sie durch rein mechanische Verfahren hervorgerufen wurden, dieses Schutzes entbehren.

Der Herren Kuntzmann freche Beschuldigung ist mir nur dadurch erklärlich, daß ihnen durch die Schönheit meiner Photographien, die nicht nur besser sind, sondern auch billiger gegeben werden, wie ähnliche Produkte aus dem Vertriebe der Herren Kuntzmann & Co., derartig materielle Verluste bereitet wurden, daß dieselben sich gezwungen sahen, zu Beschuldigungen ihre Zuflucht zu nehmen, die Leute von Ehre wohl lesen, aber nie billigen werden.

Berlin, den 31. Januar 1867, am Tage, wo mir die freche Beschuldigung der Herren erst zu Gesichte kam.

Oscar Roloff, Buchhändler und Inhaber des photogr. Instituts

Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, Nr. 29, 04. Februar 1867, S. 303, https://www.boersenblatt-digital.de/pageview/15249/11?tx_dlf%5Bhighlight_word%5D=%22Oscar%20Roloff%22&cHash=a0c9ef668eccdd470329f68bb99020ba

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[3525.] Dresden, am 7.Februar 1867.

Der Verein deutscher Verleger zum Schutze gegen unerlaubte Vervielfältigung protestirt gegen die Erklärung der Herren Roloff & Co. in Berlin in Nr. 29 des Börsenblattes und Nr. 15 des Wahlzettels l. J.

Diese Herren versuchen den Beweis, daß selbst Originale gar keinen, Copieen dagegen völligen Schutz, Originale gar keine, Nachdrucke allein Urheberrechte verdienen, wenn Nachdrucker der Retouche, die nur mildern und verstärken kann, einen schöpferischen Werth des ganzen Bildes beizumessen sich bemühen.

Mit Copiren und Retouchiren der Originale Anderer und selbständiger, auch noch so gediegener Retouche kann jedoch, auch im günstigsten Falle, nur ein theilweise — künstlerisches Falsifikat producirt werden, indem man: 2/3 (Auffassung, Composition und Wiedergabe) von dem Originale, — dem Eigenthume Anderer – nimmt und höchstens(!): 1/3 (Ausführung) – was übrigens der Urheber auch zu tun in der Lage ist – dazu gibt.

Der Photograph kann ebenso gut durch seine Auffassung, Composition und Ausführung seines Originalbildes Künstler sein, wie der Zeichner, Maler, Bildhauer und dergl. nach Roloff's Prinzip nur Copisten der Naturoriginale sind, denn, ob mit dem Stich, Farbe, Meißel oder – Maschine gearbeitet wird, bestimmt nicht den Kunstwerth, sondern nur: wie die Auffassung und wie die Wiedergabe des Ganzen geschaffen wurde.

Es ist unwahr, daß Reproductionen ohne Urheber-, Vervielfältigungsrecht in Preußen Schutz genießen, und es wäre Mißbrauch des preuß. Gesetzes, wenn Jemand die Originale Anderer als die „Seinigen“ schützen lassen wollte, weil er, wenn selbst im glänzendsten Lichte betrachtet, nur über 2/3 von dem Eigenthume Anderer zu seinen Gunsten zu verfügen sich erlaubt, ein Act, dessen Absicht wir dem Hause der Herren Oscar Roloff & Co. in Berlin nicht im entferntesten zutrauen.

Außerdem dauert der in Voraussetzung auf die Originalität verliehene Schutz eines Falsificats nur so lange, als keine Einsprache erhoben wird—; ferner steht jedem Photographen das Recht zu seinem Originale durch Retouche die höhere künstlerische Weihe zu geben, udn sich dadurch sein Original schützen zu lassen ...

Uebrigens wird bei dieser Rechtsfrage der sehr relative Kunstwerth einer Retouche bald allgemein in Wegfall kommen.

Nach den Vorlagen an das künftige norddeutsche Parlament wird nur der „Eigenthumsschutz“ betont.

Es kann dann auch der Retoucheur als „Original-Photograph“ des ganzen Bildes ein dankbares Publicum gewinnen, das ihm gestattet, „seine“ Originalaufnahmen zu publiciren, womit er gegen jeglichen Schein eines Nachdruckers geschützt ist.

Wir erneuern hiermit, unsere verehrten Vereinsmitglieder darauf aufmerksam zu machen, sich ihres Vervielfältigungsrechtes dadurch noch mehr zu wahren, daß „sie sich einen (etwa gedruckten) Revers unterfertigen lassen, wonach das Vervielfältigungsrecht ihrer selbst aufgenommene Originale und deren Verkauf von der betreffenden Persönlichkeit einzig und allein nur ihnen (als persönliches, frei verfügbares Eigenthum) genehmigt wird... .“

Wir constatiren, daß, nach ihrer eigenen Erklärung, die Herren Roloff & Co. — mit Ausnahme des Pferdes „Sadowa" — sich auf Kosten der Vwervielfältigungsrechtsurheber der Anfertigung und Verbreitung von Falsificaten en masse schuldig gemacht haben, vermeinen jedoch zur Ehre des Hauses annehmen zu müssen, das dasselbe nur bona fide = im „guten Glauben“ gehandelt habe!

Nach solcher Anschauung wäre kein Kaulbach, Schwind, Scborr von Carolsfeld, überhaupt Niemand sicher, daß durch kaufmännisch verwerthete Retouche sein Original vielleicht veredelt (?) in kurzer Zeit als das Original eines Speculanten durch Täuschung der Welt aufgedrängt wird, und würde bald jeder Künstler nur als Copist eines oder mehrerer glücklich gewählter Natur-Originale erscheinen, da, wie schon erwähnt, das Materila der Ausführung keinen Einfluß auf den Kunstwerth übt, und jeder Künstler componirt und — copirt.

Demungeachtet ist aber sein Werk = Original, jede mechanische Vervielfältigung, wenn auch nur der Umriß = Copie, die nur dem Urheber zusteht.

Wir hätten uns diese Erörterung erspart, da wir Niemandem zumuthen können, daß er die Ansichten genannter Herren theilt, würde die in Rede stehende „Abfertigung“ nicht im Börsenblatte – dem Organ des deutschen Buch- und Kunsthandels – gestanden haben, und Schweigen als Zugeständnis seitens der Original-Eigenthümern von den Nachdruckern und deren Helfershelfern betrachtet werden.

Wenn der rechtmäßige Verleger und dessen Geschäftsfreunde den reellen Verlag waren, kann so wenig von einem Brotneide die Sprache sein, als wenn der Capitalist sich seinen Zinsen sichern will, denn die Ausbeute des reellen Verlags gleicht den Zinsen seines Vermögens, oder der Herstellungsthätigkeit des Onginals, und gestattet keinen Communismus.

Dies in diesem speciellen Falle unser erstes und letztes Wort. pr. Hanns Hanfstaengl. J. Dreßler.

Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, Nr. 35, 11. Februar 1867, S. 375, https://www.boersenblatt-digital.de/pageview/11555/11?tx_dlf%5Bdouble%5D=0&cHash=77203ed74374325f6f9d9c6e3972693b Siehe auch: https://www.google.de/books/edition/B%C3%B6rsenblatt_f%C3%BCr_den_deutschen_Buchhand/acJEAAAAcAAJ?hl=de&gbpv=1&dq=%22Oscar+Roloff%22+Photograph+Berlin&pg=PA375&printsec=frontcover

Roloff seit 1864 Verlagsbuchhändler; nebenbei Fotoatelier in der Leipziger Straße

...; manche Betriebe nahmen nach und nach beachtlichen Umfang an. […] Oscar Roloff betrieb seit 1864 als Verlagsbuchhändler nebenbei ein Atelier in der Leipziger Straße. Er beschäftigte 1871 drei Mitarbeiter, operierte mit einem Betriebskapital von 12.000 Mark und hatte einen jährlichen Umsatz von 18.000 Mark. Nachdem er sich fast ausschließlich photographischen Arbeiten zugewandt hatte, stieg sein Betriebskapital bis 1898 auf 36.000 Mark, der jährliche Umsatz auf 140.000 Mark und sein Vermögen auf 80.000 Mark. [...] Das Geschäft mit den Lichtbildern florierte unter anderem auch durch die juristische Absicherung von staatlicher Seite. So trat am 1. Juli 1876 das Gesetz zum Schutz der Photographie in Kraft, das vor unbefugten Nachbildungen schützen sollte. [...]

Kap.: Die Frühgeschichte der Berliner Photographie geht zu Ende, in: Horst Mauter / Hela Zettler (Hrsg.), Berlin in frühen Photographien 1844-1900. Raritäten aus den Anfängen der Photographie, herausgegeben vom Märkischen Museum, Argon-Verlag, Berlin 1994, S. 33, ISBN 3-87024-286-8 und ISBN 3-87024-293-0

April 1867: Roloff bietet seine Buch- und Kunsthandlung zum Kauf an

[8585] Geschäfts-Verkauf. – Da mein photographisches Institut so an Umfang zugenommen, daß ich daselbst unentbehrlich bin, so bin ich gewillt, meine in der besten Gegend der Stadt gelegene Buch- und Kunsthandlung, dem Kriegsministerium und Norddeutschen Parlament gegenüber, schleunigst für den billigen Baarpreis von nur 1000 Thlr. zu verkaufen.

Der reale Nettowerth des Geschäftes ist ein bedeutend höherer, wie sich Reflectenten überzeugen können, und dürfte sich keine günstigere Offerte einem Manne, der sich zu etabliren gedenkt, bieten. Passiva sind nicht vorhanden. Das Geschäft könnte sofort übernommen werden.

Berlin, 4. April 1867. Oscar Roloff.

Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, Nr. 81, 08. April 1867, S. 891, https://www.boersenblatt-digital.de/pageview/15255/7?tx_dlf%5Bhighlight_word%5D=%22Oscar%20Roloff%22&cHash=9bec7c297c456da0582c52d81006bd6b

Oktober 1874: Oscar Roloff scheidet aus der Corporation der Berliner Buchhändler aus

Hauptversammlung der Corporation der Berliner Buchhändler. Montag den 26. October 1874.

Freiwillig ausgeschieden sind dagegen seit der vorjährigen Hauptversammlung die Herren: Gustav Behrend, Carl Berg (als Vertreter der Firma Ernst Kuhn), James Fürstenberg (als früherer Vertreter der Firma Wolf Peiser's Verlag), Otto Goedsche, Eugen Goldstücker (als früherer Vertreter der Firma F. A. Brockhaus), Alexander Haack, Paul Gerhard Heinersdorff, Erich Koschny (wegen Uebersiedelung nach Leipzig), Eduard Meyer, Rudolph Meyerstein, Baron Eduard von Ochs, Oscar Roloff.

Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, Nr. 255, 04. November 1874, S. 4074, https://www.boersenblatt-digital.de/pageview/11994/2?tx_dlf%5Bhighlight_word%5D=%22Oscar%20Roloff%22&cHash=6ed9f0abdbc59c5d26b784b65d1064e6

Atelier-Nachfolger in der Oranienstraße 81/82

S. 13:

Wer aber war nun Georg Bartels? ... Im Berliner Adressbuch wurde er erstmals im Jahr 1886 registriert. Demnach war er wohnhaft in der Frankfurter Allee 104 und betrieb in der Oranienstraße 81/82 gemeinsam mit dem Photographen Krüger ein photographisches Atelier.

Schon in den früheren Jahren arbeiteten in diesem Atelier verschiedene Photographen. So wurde hier der Hofphotograph Oscar Roloff von dem Photographen Menzel, dieser wieder von den Photographen Selle & Kuntze abgelöst. 1885 übernahm

S. 14:

der Photograph Krüger das Atelier, um schon 1886 gemeinsam mit Georg Bartels hier zu arbeiten, der dann ab 1887 der alleinige Inhaber war.

Hela Zettler, Von Daguerre zu Bartels, in: Georg Bartels. Das Berlin der Jahrhundertwende. Photographien aus den Jahren 1886 bis 1907, ausgewählt und zusammengestellt von Hela Zettler und Jost Hansen, Edition Märkisches Museum, Verlag Dirk Nishen, Berlin 1990, S. 13/14, ISBN 3-88940-056-6

„Tunnel über der Spree“

Roloffs Pseudonym: Lichtwer

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Seite 320

Als sich Fontane Anfang der 80er-Jahre entschloss, einene längeren Aufsatz über den früheren ›Tunnel‹-Gefährten und preußischen Dichter Christian Friedrich Scherenberg zu schreiben, ging er auf Quellensuche. Dabei stieß er auf Oscar Roloff, Hofphotograph und Konservator der ›Tunnel‹-Angelegenheiten bis zu seinem Lebensende – eine Schlüsselgestalt für den Vereinsnachlass. Unter dem 14. Mai 1882 notierte Fontane einen Brief an Roloff, unter dem 15. Mai einen ...

Roland Berbig, S. 320, Nachlassbewusstsein: Literatur, Archiv, Philologie 1750-2000, herausgegeben von Kai Sina, Carlos Spoerhase, https://books.google.de/books?id=SFp4DwAAQBAJ&newbks=1&newbks_redir=0&printsec=frontcover&pg=PA320&dq=%22Oscar+Roloff%22+Photograph+Berlin&hl=de&redir_esc=y#v=onepage&q=%22Oscar%20Roloff%22%20Photograph%20Berlin&f=false

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Und weiter haben mich in noch höherem Maße der „Tunnel" und sein gegenwärtiger Vorsitzender, Hofphotograph Oscar Roloff in Berlin, […] zu innigstem Danke verpflichtet.

Tilsit, Ostern 1902. Der Verfasser.,

Die Dichtung des Grafen Moritz von Strachwitz. Ein Beitrag zur deutschen Litteraturgeschichte. Von A. K. T. Tielo. Berlin. Verlag von Alexander Duncker. 1902.

Berliner Tunnel über der Spree

Forschungen zur neueren Literaturgeschichte, München 1896, S. XIX, https://archive.org/details/forschungenzurne18muni/page/n249/mode/2up?q=%22Oscar+Roloff%22

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S. 15:

Wann nun und in welcher Gestalt kam der Nachlass des Tunnel in die Königliche Universitätsbibliothek? Roloff verschleppte die in den nächsten Jahren mit wachsender Entschlossenheit betriebene Überführung des Nachlasses in das Magazin der Bibliothek so sehr, dass er darüber im August 1911 verstarb. Erst seiner Frau wurden dann 191230 die kompletten Bestände, soweit sie sich in Roloffs Hand befunden hatten, abgetrotzt. Karl Pretzsch, der mit der Abwicklung dieses Vorgangs seitens der Königlichen Bibliothek betraut worden war,

S. 16:

hat darüber einen detaillierten Bericht verfasst, der Emma Roloff als würdiges Exemplar einer Schriftstellerwitwe zeigt: Ihre Forderungen reichten von einem Grabstein mit würdigender Inschrift über das Aufführen der Stücke ihres verstorbenen Mannes im Königlichen Schauspielhaus und ein gerahmtes Anerkennungsdiplom für seine Tätigkeit als letzten Schatzmeister bis hin zu einem Druckkostenbeischuss für sein lyrisches Werk.

Schriftenreihe der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 61 Ungeahnter Knotenpunkt eines Netzwerkes von Personen und Ideen Erschließung des Vereinsarchivs „Tunnel über der Spree“ Beiträge von der Tagung in der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin am 9. Oktober 1998, Berlin 1999, https://edoc.hu-berlin.de/bitstream/handle/18452/5662/61.pdf?sequence=1&usg=AOvVaw3WpGHIKra-jDkIgqeBlv6u&opi=89978449 Redaktion:Elke-Barbara Peschke und Ralf Golling

https://edoc.hu-berlin.de/bitstream/handle/18452/5662/61.pdf?sequence=1&usg=AOvVaw3WpGHIKra-jDkIgqeBlv6u&opi=89978449 ; https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwikxvzy7f-DAxX7VPEDHZC7A5QQFnoECBUQAQ&url=https%3A%2F%2Fedoc.hu-berlin.de%2Fbitstream%2Fhandle%2F18452%2F5662%2F61.pdf%3Fsequence%3D1&usg=AOvVaw3WpGHIKra-jDkIgqeBlv6u&opi=89978449

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Es vergingen Jahre, bis nach dem Tod des letzten Sekretärs, Bibliothekars und Archivars in einer Person, des Photographen Roloff, sämtliche literarischen, archivalischen und künstlerischen Schätze unter Aufsicht meines Kollegen, Oberbibliothekars Dr. Pretsch, der Universitätsbibliothek ausgeliefert wurden.

Vorwort, in: Der Tunnel über der Spree. I. Kinder- und Flegeljahre 1827–1840, herausgegeben im Auftrage des Vereins für die Geschichte Berlins von Prof. Dr. Fritz Behrend, Archivar der Deutschen Kommission, Berlin 1919, Verlag des Vereins für die Geschichte Berlins, im Vertrieb bei Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins, Heft 51, https://digital.zlb.de/viewer/api/v1/records/15519563/files/source/Heft_51.pdf

Auszeichnungen

  • Hof-Photograph des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin und des Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt
  • Kaiserlich türkischer Medschidieh-Orden
  • Königlich serbische goldene Hofmedaille mit der Krone am Bande (1898)
  • Goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft am Bande (wohl 1877?)

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Personalien.

Dem Hofphotographen Oscar Roloff, Berlin, wurde von Sr. Majestät dem König von Serbien die goldene Hofmedaille mit der Krone am Bande verliehen.

Photographische Chronik, Nr. 26, 21. Juni 1898, S. 232, https://archive.org/details/bub_gb_VbsaAAAAYAAJ/page/231/mode/2up?q=%22Oscar+Roloff%22

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Hof-Photograph des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin siehe: https://archive.org/details/bub_gb_JWA8u55veBMC/page/n69/mode/2up?q=%22Oscar+Roloff%22 und https://archive.org/details/bub_gb_9EO9tHGnVzoC/page/n69/mode/2up?q=%22Oscar+Roloff%22

Fotos von Oscar Roloff

Porträtfoto Georg Wallenberg, Staatliche Museen zu Berlin Preußischer Kulturbesitz, https://recherche.smb.museum/detail/1819091/georg-wallenberg

Europeana, Fotos von Oscar Roloff, https://www.europeana.eu/en/search?query=who%3A%28Oscar%20Roloff%29

Verlinken in:

Personen-Normdaten etc.

Einzelnachweise

  1. Museum-digital Deutschland, https://nat.museum-digital.de/object/631717?navlang=de
  2. Sibylle Einholz, Der Verein für die Geschichte Berlins im Spiegel der Fotografiegeschichte, erschienen im Jahrbuch 2006 des Vereins für die Geschichte Berlins