Navigationsakte

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Als Navigationsakte (engl. Navigations Act) bezeichnet man ein Gesetzesbeschluß des englischen Parlaments vom 9. Oktober 1651. Es wurde unter Leitung von Oliver Cromwell verfaßt und war ab dem 1. Dezember 1651 gültg.

Die Navigationsakte behielt die gesamte Einfuhr europäischer Güter nach England sowie den gesamten Küstenhandel und die Fischerei in den englischen Gewässern der britischen Flagge vor und gestattete die Einfuhr europäischer Waren nur auf englischen Schiffen und solchen der Ursprungsländer. Diese Bestimmungen waren unmittelbar darauf gerichtet den einträglichen Zwischenhandel der Niederlande mit England und den englischen Kolonien zu beseitigen und den aktiven Handel Englands an seine Stelle zu setzen.

Bewußt nahm Cromwell damit eine direkte militärische Auseinandersetzung mit Holland in Kauf. Die Bestimmungen waren ein schwerer Schlag gegen den holländischen Handel und führten direkt zum ersten niederländisch-englischen Seekrieg (1652-1654). Im Vertrag von Westminster 1654 mußte Holland schließlich die Navigationsakte anerkennen. Damit war die Periode der niederländischen Vorherrschaft im Welthandel abgeschlossen, und England tritt die Erbschaft an.

Zwei Jahrhunderte lang hat Navigationsakte, wenn auch oft ergänzt und zum Teil abgemildert, die britische Handelspolitik bestimmt. Erst 1854 ist sie endgültig aufgehoben worden. Ihre Bedeutung für Englands Aufstieg zur ersten See- und Handelsmacht ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. Der deutsche Historiker Leopold von Ranke schreibt in seiner "Englischen Geschichte": "das sie von allen Parlamentsakten diejenige ist, welche die umfassensten Folgen für England und die Welt herbeigeführt hat." Man hat diese Akte auch die "magna charta maritima" Großbritanniens genannt.


Auszug aus der Navigationsakte vom 9. Oktober 1651

Um die Zunahme der Seemacht zu fördern und die Schiffahrt dieser Nation zu ermutigen, die unter der güten Fürsorge und im Schutze Gottes ein so großes Mittel der Wohlfahrt und Sicherheit dieses Gemeinwesens ist, wird durch dieses Parlament verfügt, daß vom 1. Dezember 1651 an Güter oder Waren, welcher Art immer, die aus Asien, Afrika oder Amerika stammen, sowohl von den englischen als von anderen Kolonien in die englische Republik eingeführt werden sollen auf keinem anderen Schiffe als nur einem wirklich dem Volke dieser Republik zugehörigen und wovon Kapitän und Matrosen zum größten Teil Engländer sind, unter der Strafe des Verlustes aller Güter, die im Wiederspruch zu diesem Gesetz eingeführt werden sollen als auch des Schiffes ...

Und es wird weiter verordnet, daß keine Waren, die aus Europa stammen, nach dem 1. Dezember 1651 nach England eingeführt werden auf irgendeinem Schiff, es denn wiklich englisch, ausgenommen solche fremden Schiffe, die dem Volke des Landes gehören, aus dem die Güter stammen und das unter der gleichen Strafe ...