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Datei:DEU Wegscheid COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: von Wegscheid
English: of the municipality of Wegscheid
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Blau ein silberner Balken, darauf stehend eine eintürmige silberne Kirche mit roten Dächern, auf die von links eine silberne Taube mit einem goldenen Scheit im Schnabel zufliegt; unten auf grünem Boden drei grüne Nadelbäume.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentazuregulesorvert
Datum seit 1800
date QS:P571,+1800-00-00T00:00:00Z/7,P580,+1800-00-00T00:00:00Z/9
; SVG 24. August 2017
Provenienz
Deutsch: Der silberne Balken redet als Wegsymbol für den ersten Teil des Ortsnamens. Kirche, Taube mit Scheit, Weg und Bäume beziehen sich auf die Legende von der Kirche im Wald: Als weiter nördlich im Wald eine Kirche errichtet werden sollte, habe eine Taube ein blutiges Holzscheit von der Baustelle zu einem anderen Platz getragen. Dies sei als Fingerzeig Gottes verstanden und der Kirchenbau an der von der Taube bezeichneten Stelle vorgenommen worden. So sei Wegscheid, abgeleitet von Scheit am Weg, entstanden. Tatsächlich ist der Name von Wegscheide, der Gabelung der Straßen nach Südböhmen und ins österreichische Mühlviertel, abzuleiten. Wegscheid gehörte bis zur Säkularisation 1803 zum Fürstbistum Passau und führte im 18. Jahrhundert ein Siegel mit dem von Palmzweigen umgebenen Passauer Wolf. Um 1800 wurde ohne Nachweis einer Verleihung ein Siegel mit dem noch heute geführten Marktwappen angefertigt. Spätere Abbildungen zeigen außerdem oben ein Osterlamm und seitlich den Passauer Wolf und einen Adler (wohl für Österreich). Dieses Beiwerk wurde in der Bürgermeistermedaille des 19. Jahrhunderts und in den neueren Dienstsiegeln weggelassen.
Künstler
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Original:
u
Vektor:
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: [2]
Genehmigung
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Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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 Wegscheid-bayern-wappen.jpg
SVG‑Erstellung
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Wappen Deutschlands
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