Hans Ehard

deutscher Jurist und Politiker
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Johann Georg Ehard (* 10. November 1887 in Bamberg; † 18. Oktober 1980 in München) war ein deutscher Jurist und Politiker der CSU. Von 1946 bis 1954 und von 1960 bis 1962 war er Ministerpräsident des Freistaates Bayern. Er war vom 8. September 1950 bis zum 7. September 1951 der zweite und vom 1. November 1961 bis zum 31. Oktober 1962 der 13. Präsident des Bundesrates.

Hans Ehard (1961)
Hans Ehard (stehend in der Bildmitte) während eines Treffens mit seinen Ministerpräsidenten-Kollegen im Juni 1947 in München
Das Grab von Hans Ehard auf dem Waldfriedhof (München)

Frühe Jahre

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Hans Ehard wuchs in Bamberg auf, sein Elternhaus befindet sich auch heute noch in der Wildensorger Straße 2.[1] Sein Vater August Georg stammt aus einer Tuchmacherfamilie aus dem mittelfränkischen Spalt, war Stadtkämmerer in Bamberg. Nach dem Besuch der Domschule und dem Abitur am Alten Gymnasium in Bamberg (dem ehemaligen Jesuitenkolleg in der Austraße, heute Kaiser-Heinrich-Gymnasium), studierte Ehard von 1907 bis 1912 Rechtswissenschaften in München und Würzburg, wo er 1912 mit der Promotion zum Dr. jur. abschloss. Während seines Studiums wurde Ehard Mitglied der Akademisch-Musikalischen Verbindung Würzburg.[2] Während des Ersten Weltkrieges war er bei der bayerischen Militärjustiz eingesetzt, zunächst als Gerichtsschreiber und ab 1917 als Hilfsassistent beim Gericht der 30. Reservedivision.[3]
Im September 1919 wurde er Mitglied in der Bayerischen Volkspartei (BVP) und trat im November 1919 in das bayerische Justizministerium ein. Am 1. November 1923 wurde er II. Staatsanwalt beim Landgericht München I.

Während des Hochverratsprozesses 1924 gegen Adolf Hitler wegen dessen Putschversuchs war er in dieser Funktion Untersuchungsführer und Anklagevertreter und „die rechte Hand des I. Staatsanwalts Ludwig Stenglein[4]. Am 1. Januar 1926 wurde er Landgerichtsrat im bayerischen Staatsministerium der Justiz, am 1. September 1928 Oberregierungsrat und am 1. Mai 1931 Ministerialrat.

1933, nach der Ernennung von Hans Frank zum bayerischen Justizminister, schied Ehard freiwillig aus dem Ministerium aus und wurde am 1. September 1933 Senatspräsident am Oberlandesgericht München (Zivilsenat), zusätzlich 1937 Vorsitzender des Erbhofgerichts München sowie 1941 Vorsitzender des Deutschen Ärztegerichtshofs München,[5] der die politische und rassistische Linientreue der Ärzte überwachte.

Nach dem Ende des NS-Regimes trat er 1945 in die CSU ein. Im Kabinett Schäffer war er 1945 kurzzeitig Justizminister, anschließend im Kabinett Hoegner I Staatssekretär im Bayerischen Justizministerium und Mitglied der Verfassunggebenden Versammlung.

Bei der Landtagswahl 1946 errang die CSU mit 52,3 Prozent eine absolute Mehrheit. Sie bildete dennoch eine Koalition mit SPD und WAV, da man durch die noch andauernden Flügelkämpfe innerhalb der Partei eine tragfähige Mehrheit nicht gesichert glaubte. Als Ministerpräsident wurde Hans Ehard und nicht der CSU Parteivorsitzende Josef Müller bestimmt; damit wurde ein für alle Flügel der Partei akzeptabler Kandidat in das Amt gewählt. Am 21. Dezember 1946 wurde Ehard zum bayerischen Ministerpräsident gewählt. Damit wurde er zugleich Mitglied des Länderrates des amerikanischen Besatzungsgebietes. Seine Regierung bestand zunächst aus einer Koalition von CSU, SPD und WAV. Da die SPD ihre Minister zurückzog, schuf Ehard zum 21. September 1947 die erste CSU-Alleinregierung, die sich auf eine breite eigene Mehrheit im Landtag stützen konnte. Ehard lud 1948 nach eigenem Kundtun „in dem Bestreben, den Einfluss Bayerns auf die Gestaltung der künftigen Verfassung möglichst zu intensivieren“ auf die Herreninsel im Chiemsee ein, wo daraufhin der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee stattfand. Die westdeutschen Ministerpräsidenten hatten dann diesem Verfassungskonvent die Aufgabe erteilt, einen Entwurf für einen provisorischen westdeutschen Staat zu erarbeiten. Nicht offiziell, aber de facto wurde dieser Entwurf die Beratungsgrundlage für den Parlamentarischen Rat (1948/1949). Als Ministerpräsident versuchte Ehard in den Beratungen zum Grundgesetz stärkere föderale Elemente in der neuen Verfassung zu verankern, konnte sich damit aber nur zum Teil durchsetzen. Bayern lehnte dann auch das Grundgesetz ab, bekennt sich aber seitdem dazu, dass es auch in Bayern Geltung hat. Ehard musste seiner Partei dieses Bekenntnis mit der Androhung seines Rücktritts abtrotzen.

Mit der Landtagswahl 1950 verlor die CSU nach der Zulassung von Bayernpartei und BHE ihre absolute Mehrheit. Ehard bildete daraufhin eine Große Koalition mit der SPD, die zwar stimmenstärkste Kraft geworden war, aufgrund des Wahlrechts aber weniger Mandate als die CSU erhalten hatte. Er blieb Ministerpräsident bis zum 14. Dezember 1954, als nach der nächsten Landtagswahl unter Wilhelm Hoegner eine Viererkoalition gegen die CSU gebildet wurde.

Von 1949 bis 1955 war Ehard Parteivorsitzender der CSU. Als Parteichef gelang es Ehard, die Flügelkämpfe in der CSU, die auch auf starken Animositäten einzelner Protagonisten beruhten, nach und nach zu beruhigen.

 
Gedenktafel in Bamberg am Jakobsberg

Seit 1954 war Ehard Präsident des Bayerischen Landtags. Nach dem Bruch der Koalitionsregierung 1957 entstand eine Dreierkoalition von CSU, BHE und FDP unter dem Ministerpräsidenten Hanns Seidel von der CSU. 1959 gelang der CSU ein entscheidender Schlag gegen die konkurrierende Bayernpartei. Hohe Funktionäre der BP wurden am 8. August in der so genannten „Spielbankenaffäre“ wegen eidlicher Falschaussage zu erheblichen Zuchthausstrafen verurteilt. Hans Ehard nannte diesen Richterspruch später „ein barbarisches Urteil“. Denn: „Man hat die beiden Politiker im Untersuchungsausschuss in Nebensächlichkeiten drauf losschwören lassen. Es ist doch vergleichsweise ganz wurscht, ob einer gelbe Stiefel angehabt hat oder rote.“[6]

Nach dem Rücktritt von Hanns Seidel war Ehard vom 26. Januar 1960 bis 11. Dezember 1962 erneut bayerischer Ministerpräsident. Im nachfolgenden Kabinett Goppel I übernahm er dann bis zum 5. Dezember 1966 nochmals das Justizministerium.

Ehard war zudem von 1955 bis 1969 Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes sowie von 1956 bis 1963 Präsident der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW). Er ist außerdem seit 1957 Ehrenbürger der Städte München und Bamberg sowie seit 1974 der Gemeinde Bubenreuth.

Hans Ehard wurde auf dem alten Teil des Waldfriedhofes in München (Grab Nr. 086-W-12) beigesetzt.[7]

Politischer Weg

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Ehrungen

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Literatur

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  • Hilde Balke: Die Präsidenten des Bayerischen Landtags: von 1946 bis 1994. Hrsg. v. Bayerischer Landtag, Landtagsamt, München [2001], ISBN 3-927924-23-7.
  • Karl-Ulrich Gelberg: Hans Ehard. Die föderalistische Politik des bayerischen Ministerpräsidenten 1946–1954. (Forschungen und Quellen zur Zeitgeschichte 18). Düsseldorf [1992], ISBN 3-7700-0976-2.
  • Rudolf Morsey: Zwischen Bayern und der Bundesrepublik. Die politische Rolle des bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard 1946–1949. In: Juristenzeitung 36 (1981), S. 361–370.
  • Thomas Schlemmer: Hans Ehard - ein „Mann des Rechts“ zwischen Vergangenheitsbewältigung und föderalistischer Zukunftsgestaltung. In: Reinald Becker/Christof Botzenhart (Hg.), Die Bayerischen Ministerpräsidenten 1918–2018, Regensburg 2024, S. 219–246.
  • Die Protokolle des Bayerischen Ministerrats 1945-1962. Herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (online):
    • Das Kabinett Ehard I. 21. Dezember 1946 bis 20. September 1947. Bearbeitet von Karl-Ulrich Gelberg. München [2000], ISBN 3-486-56413-7.
    • Das Kabinett Ehard II. 20. September 1947 bis 18. Dezember 1950, Band 1: 24.9.1947–22.12.1948. Bearbeitet von Karl-Ulrich Gelberg, München [2003], ISBN 3-486-56656-3.
    • Das Kabinett Ehard II. 20. September 1947 bis 18. Dezember 1950, Band 2: 5.1.1949–29.12.1949. Bearbeitet von Karl-Ulrich Gelberg, München [2005], ISBN 3-486-57566-X.
    • Das Kabinett Ehard II. 20. September 1947 bis 18. Dezember 1950, Band 3: 5.1.1950–18.12.1950. Bearbeitet von Oliver Braun, München [2010], ISBN 978-3-486-58859-0.
    • Das Kabinett Ehard III. 18. Dezember 1950 bis 14. Dezember 1954, Band 1: 1951. Bearbeitet von Oliver Braun [2014], ISBN 978-3-486-70934-6.
    • Das Kabinett Ehard III. 18. Dezember 1950 bis 14. Dezember 1954, Band 2: 1952. Bearbeitet von Oliver Braun [2016], ISBN 978-3-11-035003-6.
    • Das Kabinett Ehard III. 18. Dezember 1950 bis 14. Dezember 1954, Band 3: 1953. Bearbeitet von Oliver Braun [2019] ISBN 978-3-11-035004-3.
  • Dieter Albrecht: Hans Ehard (1887–1980). In: Jürgen Aretz, Rudolf Morsey, Anton Rauscher (Hrsg.): Zeitgeschichte in Lebensbildern. Aus dem deutschen Katholizismus des 19. und 20. Jahrhunderts, Band 5. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1982, ISBN 3-7867-0990-4, S. 266–280 (Digitalisat).
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Commons: Hans Ehard – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Wie Hans Ehard als Ministerpräsident die Demokratie baute. 23. Februar 2024, abgerufen am 24. Februar 2024.
  2. Verband Alter SVer (VASV): Anschriftenbuch und Vademecum. Ludwigshafen am Rhein 1959, S. 37.
  3. Bayerisches Kriegsarchiv, Kriegsstammrolle Nr. 199 (30. Reserve-Division), Eintrag Nr. 100.
  4. vgl. Wilhelm Hoegner: Der schwierige Außenseiter.
  5. Mit windigen Paragraphen wider die ärztliche Ethik. Deutsches Ärzteblatt, 28. Februar 1997, abgerufen am 15. November 2016.
  6. Gehandelt wie die sizilianische Mafia. Der Spiegel, 15. August 1988, abgerufen am 18. Februar 2018.
  7. “Hans” Johann Georg Ehard. Klaus Nerger, abgerufen am 15. November 2016.
  8. Anfragebeantwortung. (PDF; 6,9 MB) Österreichisches Parlament, 23. April 2012, abgerufen am 15. November 2016.