Der Sportfischer übt – im Gegensatz zum Berufsfischer – den Fischfang als Freizeitbeschäftigung aus. Allerdings ist die Sportfischerei – ähnlich wie die private Jagd – in Deutschland in den letzten Jahren infolge eines gewandelten Umwelt- und Tierschutz-Bewusstseins in die Diskussion geraten. Laut Tierschutzgesetz ist das Fangen und Töten von Wirbeltieren, also auch Fischen, ausschließlich aus „vernünftigen Gründen“ erlaubt. Als „vernünftiger Grund“ gilt die Verwertung der gefangenen Fische zum tierischen oder menschlichen Verzehr. Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Begriffe Angler oder Angelfischer durchgesetzt, da die Bezeichnung des Angelns als Sport nicht den vorhergenannten Bedingungen entspricht.

Sportfischer am Teich

Verbände

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Zur Vertretung ihrer Interessen haben sich verschiedene Dachverbände für Angler gegründet.

Deutschland

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In Deutschland sind Angelfischer über lokale Angelvereine im Deutschen Angelfischerverband e. V. (DAFV) organisiert. Nach Schätzungen aus dem Jahr 2003 wird die Anzahl der Angler in Deutschland auf 1,6 Millionen veranschlagt.[1]

Österreich

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Angler in Österreich sind über Landesverbände im Österreichischen Fischereiverband vertreten. Des Weiteren gibt es auch das Österreichische Kuratorium für Fischerei & Gewässerschutz das allgemeine Lobbyarbeit für ihre Mitglieder und Mitgliedsvereine aus dem Angelumfeld betreibt.

Der Schweizerische Fischerei-Verband organisiert Angler in der Schweiz. Im Verband sind sowohl Berufs-, als auch Freizeitangler. Nach eigenen Angaben sind über 30.000 (zum Teil über 350 Mitgliedsvereine) organisiert.[2]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Angeln in Deutschland. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juli 2011; abgerufen am 12. August 2011.
  2. Schweizerischer Fischerei-Verband – Fédération Suisse de Pêche: Mitglied werden. Abgerufen am 12. August 2011.