Jede natürliche oder juristische Person kann eine. bs-Domain beantragen, ein Wohnsitz oder eine Niederlassung im Land sind nicht notwendig.[3]Domains können sowohl auf zweiter, als auch dritter Ebene registriert werden, bis 2013 gab es folgende Second-Level-Domains:
.com.bs für kommerzielle Unternehmen
.edu.bs für Bildungseinrichtungen
.gov.bs für die Regierung der Bahamas
.net.bs für Internetdienstleister
.org.bs für gemeinnützige Organisationen
Die Vergabestelle von. bs gehörte zu den ersten elf Organisationen, die das Schiedsgericht der Weltorganisation für geistiges Eigentum anerkannt haben. Streitigkeiten um eine. bs-Domain könnten also dort ausgetragen werden.[4]
↑Registrierte. bs-Domains. In: Domains.info. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. September 2015; abgerufen am 4. Mai 2015 (aktuelle. bs-Domainzahl).
↑Terms and Conditions. The Bahamas Network Information Centre, abgerufen am 15. August 2013 (englisch).
↑Florian Hitzelberger: Wipo hilf! In: domain-recht. 1. April 2001, abgerufen am 15. August 2013: „Zunächst ist das Schiedsgericht nicht für alle Domain-Streitigkeiten zuständig: neben den generischen Top Level Domains (gTLDs). com,. net und. org ist derzeit noch einigen Fällen von country code Top Level Domains (ccTLDs) eine Anrufung möglich.“