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ADB:Zimmermann, Johannes Jakob

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Artikel „Zimmermann, Johannes Jakob“ von v. Schultheß-Rechberg. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 271–273, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zimmermann,_Johannes_Jakob&oldid=- (Version vom 8. November 2024, 03:39 Uhr UTC)
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Zimmermann: Johannes Jakob Z., Professor der Theologie an der Karlsschule in Zürich, war der erste namhafte Vertreter der religiösen Aufklärung in dieser Stadt. Er wurde am 10. December 1695 als Sohn eines Chirurgen geboren, und wandte sich, herangewachsen, hauptsächlich auf Wunsch seiner Mutter Anna Rublin, den gelehrten Studien zu. Aber die Lehrer, welche der nach selbständiger Erkenntniß dürstende Jüngling in seiner Vaterstadt antraf, entsprachen nicht seinem Bedürfniß. Nur einer, Joh. Jakob Ulrich, Pfarrer am Waisenhaus und Professor, ausgezeichneter Kanzelredner und gelehrter Rabbinist wußte sein Vertrauen zu gewinnen, während die andern ihn durch die Schroffheit ihrer Orthodoxie abstießen. Sie gaben ihm aber durch ihr Schelten auf philosophische und theologische Häretiker – ganz gegen ihre Absicht – den Impuls zu einläßlicher Beschäftigung mit den Schriften der Angegriffenen. So kam es, daß die Bahnbrecher der theologischen Aufklärung in der Schweiz Samuel Werenfels von Basel, Alphons Turretin von Genf, Friedr. Osterwald von Neuchâtel und die berühmten niederländischen Arminianer Limborch, Clericus und Grotius schon in seiner Studienzeit von entscheidendem Einfluß für seine Denkweise wurden. Nachdem Z. im J. 1718 seinen Studiengang in Zürich beendet hatte und ins geistliche Ministerium aufgenommen worden war, begab er sich zu seiner weiteren Ausbildung nach Bremen, wo er in engen Verhältnissen, aber durch Menschen und Bücher mannichfach angeregt und gefördert zwei Jahre verbrachte. Nach seiner Rückkehr in die Heimath erwarb er sich zunächst seinen Unterhalt durch Privatunterricht, bis er 1731 zum Professor des Naturrechtes und der Kirchengeschichte ernannt wurde. Am 15. Juli 1737 aber erreichte er wider alles Erwarten das oberste Ziel, auf welches er in seiner Vaterstadt aspiriren konnte, indem ihm die theologische Hauptprofessur und die Chorherrenwürde am Karlsstifte übertragen wurden. – In dieser Stellung entfaltete [272] er eine bedeutende Thätigkeit als Lehrer und Freund der studirenden Jugend und veröffentlichte daneben eine Reihe von theils gelehrten, theils mehr populären Abhandlungen philosophischen und theologischen Inhaltes. Unter den ersteren verdienen Erwähnung die Studien über die Religion hervorragender Denker und Dichter des classischen Alterthums und der Neuzeit, in welchen er die Absicht verfolgt, den Vorwurf des Atheismus von den Betreffenden abzuwehren. In den theologischen Aufsätzen, welche ihre Entstehung theilweise den unter seinem Vorsitz halbjährlich im Carolinum abgehaltenen Disputationen verdanken, will Z., anstatt der traditionellen Subtilitäten actuelle und fruchtbringende Fragen behandeln. Es seien unter anderen genannt die umfangreiche Untersuchung über das „Ueberhandnehmen des Unglaubens, wo auch die Lehre von dem alles determinirenden Willen Gottes als den Unglauben provocirend bezeichnet wird; ferner von der „Einfachheit“ in der kirchlichen und theologischen Lehrmittheilung, wo zur Concentration auf den praktischen Inhalt der Religion aufgefordert wird; von der „Verketzerungssucht“ – ein Warnruf an die streitsüchtige Orthodoxie; von den „vornehmsten Tugenden eines Professors der Theologie“, wo er sich zu seinem Amtsantritt selbst das Bild echter Frömmigkeit vorhält. Auch historische Fragen hat er behandelt, doch stets im Zusammenhang mit dem Interesse des Glaubens oder der kirchlichen Praxis; dahin gehört: die Untersuchung über die „Ehrennamen, welche die Apostel ihren Gemeinden geben“ – zur Abwehr übertriebener Vorstellungen betreffend die Heiligkeit der ersten Christen; ferner: von der „Arkandisciplin (der Ausschließung der Uneingeweihten von gewissen gottesdienstlichen Handlungen) in der alten Kirche“ und ob dieselbe in unserer Zeit Berechtigung hätte; über die „Visionen, welche in den vier ersten Jahrhunderten nach Christus und den Aposteln vorgekommen sein sollen“ und von den „dem Pythagoras, Apollonius, Franz von Assisi, Ignaz von Loyola u. A. zugeschriebenen Wundern“ – mit dem Ergebniß, daß sowol jene als diese in der Hauptsache Erdichtungen eines leichtgläubigen Anhängerkreises sein müßten. Einige von diesen Aufsätzen fanden eine weite Verbreitung und trugen den Namen des Verfassers in alle reformirten Länder; eine ausgedehnte Correspondenz mit angesehenen Gelehrten und Kirchenmännern war die Folge und auch an öffentlicher Anerkennung fehlte es ihm nicht; so ernannte ihn die Berliner Akademie der Wissenschaften 1746 zu ihrem Mitgliede. Für das persönliche Schicksal Zimmermann’s wurde eine seiner Abhandlungen besonders bedeutungsvoll, es ist diejenige, welche er 1741 am Stiftungstag der Karlsschule vortrug über „die Ueberlegenheit der theologischen Erkenntniß der Seligen im Vergleich mit der unvollkommenen und schattenhaften Einsicht der Irdischen in göttlichen Dingen“. Einige streng orthodoxe Geistliche, welche längst über Zimmermann’s Lehrweise und Einfluß ungehalten waren, glaubten nämlich hier die Handhabe gefunden zu haben, um gegen ihn vorzugehen. Sie wandten sich an die Obrigkeit mit der Bitte, über die Reinheit der Lehre und die Einigkeit der Kirche, wie sie in Gottes Wort und den symbolischen Büchern gegründet sei, zu wachen und nicht zu gestatten, daß ohne Zustimmung der Synode der Geistlichen in Lehre und Gebräuchen irgend etwas geändert werde. Dann reichten sie dem Vorsteher der Geistlichkeit, dem Antistes, eine direct gegen die genannte Rede Zimmermann’s gerichtete Beschwerdeschrift ein, in welcher sie den mit der theologischen Tradition der Kirche in Widerspruch stehenden, die Freigeisterei ermuthigenden Skepticismus des Verfassers, sowie seine auffallende Nachsicht gegen die Vertreter der arminianischen Häresie scharf angriffen. Zimmermann’s würdige und treffliche Antwort, welche den Gegnern Voreingenommenheit und tendenziöse Mißdeutung seiner Worte nachweisen konnte, hinderte dieselben nicht an weiteren Schritten, und eine officielle Entscheidung des Streites durch die [273] Synode, welche unter Umständen für Z. verhängnißvoll werden konnte, schien unvermeidlich, als es in letzter Stunde gelang, einen „gütlichen Vergleich“ zu Stande zu bringen. Z. war der nachgebende Theil und konnte für besiegt gelten, aber die Zurückhaltung, mit welcher die ganze Angelegenheit von den verantwortlichen Persönlichkeiten und von nicht direct Betheiligten behandelt und beurtheilt wurde, verrieth, daß innerhalb der alten Formen eine neue Denkweise bereits zu wirken begonnen hatte. – Zimmermann’s Bekämpfung der Orthodoxie stützt sich auf die Ueberzeugung, daß die Religion eine praktische Angelegenheit des Menschen sei. „Das oberste Ziel der Religion ist die Besserung des Menschen“; „die schlimmste Häresie ist ein gottloses Leben“. Die theologische Erkenntniß muß daher mit lebendiger religiöser Erfahrung verbunden sein; und die theologische Tradition muß an dem Maßstab religiös-sittlicher Nützlichkeit gemessen werden. Dabei ergibt sich dann, daß eine große Anzahl der überlieferten Lehrsätze als secundär und discutabel ausgeschieden werden können, während ein Kern fundamentaler Wahrheiten zurückbleibt, über welchen keine Meinungsverschiedenheit zulässig ist. Nicht als wären nun diese natürlicher Vernunftbesitz, – so lehrte der extreme Rationalismus der späteren Zeit, vielmehr bedarf die natürliche religiöse Einsicht der Ergänzung durch Offenbarung, welche in der h. Schrift niedergelegt ist und welche deshalb nicht unvernünftig ist, weil sie übervernünftig ist. Wo in jenen fundamentalen Artikeln Uebereinstimmung besteht, soll man sich vertragen; dies gilt ihm ganz besonders bezüglich des Verhältnisses der Lutheraner und Reformirten, für deren Union er mit dem größten Eifer eintritt. Mehr als das, Z. hat auch eingesehen, daß die religiös-theologische Erkenntniß sich vor der Individualität eines jeden müsse rechtfertigen können, er hat daher Anerkennung der Gewissensfreiheit gefordert, und gewünscht, daß in Religionssachen keinem zugemuthet werde, anders zu denken, als er eben könne. – Z. besaß Gelehrsamkeit und Belesenheit, er hatte einen klaren Verstand und ein gesundes Urtheil, aber das einflußreichste an ihm war seine ernste und milde Persönlichkeit, in welcher die praktisch-rationale Stimmung, welcher damals in Zürich die Zukunft gehörte, in charaktervoller Weise verkörpert erschien. Die zürcherischen Theologen der zweiten Hälfte des Jahrhunderts kamen aus seiner Schule und anerkannten dankbar, von ihm die werthvollsten Impulse empfangen zu haben. So fehlte es ihm nicht an geistigen Erben. Ein Erbe seines Namens war ihm dagegen versagt. Von zwei Töchtern, welche ihm in zweimaliger Ehe geschenkt wurden, starb die eine in ihrer Jugend, die andere heirathete einen angesehenen Kaufmann, J. Konrad Pestalozzi. In den ersten Wochen des Jahres 1756 wurde Z. von einem Schlagfluß betroffen, von welchem er sich nicht mehr völlig erholte; er starb am 30. November desselben Jahres.

Zimmermann’s Schriften (Abhandlungen) erschienen theils separat, theils in Zeitschriften (besonders in J. J. Breitinger’s Museum helveticum); ein Theil derselben kam gesammelt in den zwei Bänden seiner „Opuscula“ 1751/57 heraus. –

Von Zimmermann handeln: O. F. Fritzsche, Vita J. Zimmermanni. Turici 1841. – J. J. Stolz in der Vorrede zu einer Uebersetzung von Zimmermann’s Schrift: Der Verketzerer. Altenburg u. Erfurt 1800. – A. Schweizer, Die protestantischen Centraldogmen II, 791 ff. Zürich 1856.
v. Schultheß-Rechberg.