Besitz
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Besitz (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Besitz | die Besitze |
Genitiv | des Besitzes | der Besitze |
Dativ | dem Besitz dem Besitze |
den Besitzen |
Akkusativ | den Besitz | die Besitze |
Anmerkung:
- Der Plural wird selten verwendet.
Worttrennung:
- Be·sitz, Plural: Be·sit·ze
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Recht: tatsächliche Sachherrschaft
- [2] umgangssprachlich: Eigentum
- [3] umgangssprachlich: das gesamte Eigentum einer Person
Herkunft:
Synonyme:
- [2] Eigentum (umgangssprachlich)
- [3] Habe, Hab und Gut
Unterbegriffe:
- [1] mittelbarer Besitz, unmittelbarer Besitz
- [1, 2] Waffenbesitz
- [2] Buchbesitz, Eigenbesitz, Familienbesitz, Fremdbesitz, Grundbesitz, Hausbesitz, Kapellbesitz, Mitbesitz, Privatbesitz, Staatsbesitz, Tierbesitz
- [2] übertragen Ballbesitz, Vollbesitz
Beispiele:
- [1] Dass der Besitz nach § 857 BGB auf den Erben übergeht, ist eine gesetzliche Fiktion.
- [1] „Körperliche, bewegliche Sachen werden durch physische Ergreifung, Wegführung oder Verwahrung; unbewegliche aber durch Betretung, Verrainung, Einzäunung, Bezeichnung oder Bearbeitung in Besitz genommen. In den Besitz unkörperlicher Sachen oder Rechte kommt man durch den Gebrauch derselben im eigenen Nahmen [sic!].“[1]
- [2] Das Fahrrad, das mir Ole gestohlen hat, ist nicht mehr in meinem Besitz.
- [3] Zum Besitz des Grafen gehören zwei Schlösser an der Loire, die schon seine Ahnen dem Verfall preisgaben.
- [3] „Das Anwesen ruhte auf einem grasigen Hügel oberhalb der Weinberge, die zu Jeans Besitz gehörten.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
Wortbildungen:
- Substantive: [1] Besitzanspruch, Besitzdiener, Besitzentziehung, Besitzer, Besitzkonstitut, Besitzlehen, Besitzlosigkeit, Besitzschutz, Besitzstand, Besitzstörung, Besitztum, Besitzübergang, Besitzung
- Verb: [1] besitzen
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Recht: tatsächliche Sachherrschaft
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[3] umgangssprachlich: das gesamte Eigentum einer Person
|
- [1–3] Wikipedia-Artikel „Besitz“
- [1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Besitz“
- [1–3] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Besitz“
- [*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Besitz“
Quellen:
- ↑ Österreichisches Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, § 312.
- ↑ Elisabeth Beer: Die Bücherjägerin. Roman. 1. Auflage. DuMont, Köln 2023, ISBN 978-3-8321- 6638-0 , Seite 122.
Substantiv, n, Toponym
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | (das) Besitz | —
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Genitiv | (des Besitz) Besitz’ |
—
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Dativ | (dem) Besitz | —
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Akkusativ | (das) Besitz | —
|
Anmerkung zum Artikelgebrauch:
- Der Artikel wird gebraucht, wenn „Besitz“ in einer bestimmten Qualität, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitabschnitt als Subjekt oder Objekt im Satz steht. Ansonsten, also normalerweise, wird kein Artikel verwendet.
Worttrennung:
- Be·sitz, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈbeːzɪt͡s]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] eine Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Oberbegriffe:
- [1] Gemeinde
Beispiele:
- [1] Besitz liegt in Deutschlands Nordosten.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] eine Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- [1] Wikipedia-Artikel „Besitz (Mecklenburg)“