Wie dürfen Suchergebnisse genutzt werden?
Alle in der Deutschen Digitalen Bibliothek anzuzeigenden digitalen Inhalte sind von den datenliefernden Einrichtungen mit einem Hinweis zu den Nutzungserlaubnissen zu versehen, damit die Nutzer*innen der Deutschen Digitalen Bibliothek wissen, was sie mit den Inhalten tun dürfen und was nicht.
Dafür müssen die Datenpartner entweder einen Rechtehinweis oder eine Creative-Commons-Lizenz angeben. Die Rechtehinweise und Lizenzen gelten nur für die in der Deutschen Digitalen Bibliothek gezeigten digitalen Objekte.
Rechtehinweise der Deutschen Digitalen Bibliothek
An den meisten digitalen Objekten bestehen keine Urheberrechte (mehr). Dies machen wir jeweils durch das sogenannte Public Domain Mark Label kenntlich. Es weist den Inhalt als ganz frei nachnutzbares Allgemeingut aus. Zu einem weit geringeren Anteil besteht (noch) Urheberrechtsschutz an den digitalen Objekten. Für diese gelten Nutzungsbeschränkende Rechtehinweise oder Creative Commons-Lizenzen: Zu den Rechteangaben in der Deutschen Digitale Bibliothek
Was sind Creative-Commons-Lizenzen?
Creative-Commons-Lizenzen legen fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang ein mit einer Creative-Commons-Lizenz ausgewiesener digitaler Inhalt über das urheberrechtlich Zulässige hinaus genutzt werden kann. Zur Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang ein im Internet zugänglicher digitaler Inhalt genutzt werden kann, ist keine direkte Kommunikation mit dem/der Rechteinhaber*in mehr notwendig, wenn im Vorfeld eine Lizenz festgelegt ist. Dadurch werden kreative und innovative Nutzungen erheblich vereinfacht. Creative-Commons-Lizenzen sind darüber hinaus international an das jeweilige nationale Rechtssystem adaptiert. Sie sind außerdem maschinenlesbar – dadurch ist es möglich, gezielt nach digitalen Inhalten mit bestimmten Lizenzen zu suchen.
Am Namen der Lizenzen erkennen Nutzer*innen die wichtigsten Bedingungen für die Nutzung des Inhalts. Die einfachste Creative-Commons-Lizenz verlangt lediglich die Namensnennung des Urhebers beziehungsweise des Rechteinhabers. Darüber hinaus können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, je nachdem,
- ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht,
- ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und
- ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden müssen oder nicht.
Insgesamt gibt es sechs verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen, die für den deutschen Rechtsraum in der Version 4.0 zur Verfügung stehen.