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Gesundheitsfonds

Einrichtung, die seit Anfang 2009 die zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen Mittel sammelt und verwaltet. Alle Versicherten der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen zahlen seither einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz. Diese Gelder fließen in den Gesundheitsfonds. Zusätzlich erhält der Fonds Steuermittel zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben wie z. B. der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern.
Die Krankenkassen erhalten vom Gesundheitsfonds für jeden Versicherten eine einheitliche Grundpauschale. Dabei erhalten Krankenkassen mit vielen älteren und kranken Mitgliedern mehr Geld, als Krankenkassen mit besonders vielen jungen und gesunden Versicherten. Darüber hinaus erhalten die Kassen weitere Zuweisungen zur Deckung ihrer sonstigen Ausgaben (z. B. für ihre Verwaltung). Anders als in der Vergangenheit spielen die Einkommen, die die Mitglieder der einzelnen Krankenkassen erzielen, bei den Finanzzuweisungen keine Rolle. Liegen die Zuweisungen an eine Krankenkasse oberhalb ihres Finanzbedarfs, kann sie Prämien an ihre Versicherten auszahlen. Reichen die Zuweisungen nicht aus, um die Kosten zu decken, müssen die betroffenen Krankenkassen zunächst versuchen, wirtschaftlicher zu arbeiten. Wenn das misslingt, können sie Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern fordern; die Versicherten haben in diesem Fall das Recht, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln.
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